Kommunen  entscheiden über den Umfang und über die Ausstattung der Telekommunikation 

Überprüfung der aktuellen Situation in jeder Gemeinde 

  • Welches sind die Anforderungen der Bundesregierung?
  • Was wurde bisher realisiert im Ort, in der Region?
  • Wie sind die Bedürfnisse, auch in der Zukunft?


Umsetzung unter Beachtung

  • Die Technologie wird dem Menschen untergeordnet, nicht umgekehrt.
  • Schaffung einer lebenswerten Region  für Mensch und Natur.
  • Beachtung der Vorsorgeverpflichtung durch die politisch verantwortlichen Personen.
  • Keine Einführung von Technologien, deren Unbedenklichkeit durch neutrale und unabhängige Fachleute nicht nachgewiesen wurde. (Technikfolgeabschätzung)

 


Eine 8-Punkteforderung zu 5G an denen sich die Kommunalpolitik orientieren sollte:


1. Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb müssen als Teil der
Daseinsvorsorge von den Kommunen betrieben werden. Keine Vergabe von
Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasern sind die Grundlage zur
Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.
2. Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung
zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen.
3. Ein Netz für alle
Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, wie bei Strom, Gas, Wasser und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber muss umgesetzt werden.
4. Unabhängige Technikfolgenabschätzung
ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie-und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht eingeführt werden.
5. Beweislastumkehr
Industrie und Staat müssen die Gesundheitsverträglichkeit der Mikrowellenstrahlung belegen.
6. Umweltschutz ist Pflicht
die Kommune muss über den Netzausbau (zur Smart City) ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.
7. Das Recht, analog leben zu können
ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines jeden Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter
16 Jahre dürfen keine Daten erfasst werden.
8. Erhalt und Schaffung 
von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.